Sehr geehrte Botschafter der Bundesrepublik Deutschland Deutschland!
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass das Familienzusammenführungsvisum meiner Frau, Maram Al-Dhoon, am 27. Januar 2024 abläuft. Ihr Termin in der Ausländerbehörde in Berlin ist für den 8. Februar 2024 geplant. Es fällt mir auf, dass die Gültigkeitsdauer des Visums weniger als drei Monate beträgt, und die Buchung eines Termins zur Verlängerung des Aufenthalts in Berlin dauert normalerweise mindestens 5 bis 6 Monate. Die Ausländerbehörde in Berlin akzeptiert in der Regel keine Besucher ohne vorherigen Termin.
Es ist für uns nicht akzeptabel, dass meine Frau bis zu ihrem Termin ohne offiziellen Aufenthaltsstatus bleibt. Daher möchte ich höflich darum bitten, die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts gemäß dem vereinbarten Termin in der Ausländerbehörde in Berlin zu verlängern. Meine Frau hat bereits eine Kopie des Termins zusammen mit ihrem Reisepass vorgelegt.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,

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